Handwerkerrechnung bei der Steuer angeben

Wussten Sie, dass Sie die Kosten für Handwerker Rechnungen von der Steuer absetzen können? Diese Steuerspar Möglichkeit sollte man nutzen, denn der Staat erstattet 20 % Ihrer Handwerker Rechnungen! Das Team von Parkett Jaist hat hier einigen Informationen zusammengestellt die helfen bereits gezahlte Handwerkerrechnungen richtig von der Steuer abzusetzen.

Geld sparen: Setzen Sie Handwerkerkosten von der Steuer ab

Nutzen Sie die Möglichkeit die Ihnen der Staat bietet! Denn Sie dürfen als Privatperson die Kosten für die Erhaltung und Modernisierung Ihres Wohngebäudes von der Steuer absetzen und erhalten so 20 % der aufgewendeten Lohnkosten der Handwerker Rechnungen wieder über die Einkommenssteuer zurückerstattet. Dies kann einen Steuervorteil von bis bis zu 1200 € im Jahr für das eigene Konto bedeuten!

Infos zum Absetzen von Handwerker Rechnungen

Welche Gesetzesgrundlage gibt es für die Erstattung der Handwerksleistungen?

Der Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes bietet unter dem Absatz III ” Inanspruchnahme von Handwerksleistungen” die entsprechende Gesetzesgrundlage.

Welche Voraussetzungen müssen für das Absetzen von Handwerker Rechnungen erfüllt sein?

Um die Handwerker Rechnungen erfolgreich von der Steuer absetzen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Höchstgrenze darf nicht überschritten sein. Denn jährlich dürfen Sie nur bis zu 6000 € von der Steuer absetzen. Somit können sie also bis zu 1200 € von der Steuer erstattet bekommen.
  • Die Handwerksrechnung muss über eine Bank an den Handwerker überwiesen sein. Denn leider erkennt das Finanzamt eine Quittung einer von Ihnen geleisteten Barzahlung nicht an.
  • Sie müssen den Handwerker als private Person beauftragt haben. Handwerksleistungen die für den Erhalt von betrieblich genutzten Geschäftsräumen erbracht wurden werden gesetzlich nicht anerkannt.

Das gilt es zu beachten, wenn eine Handwerker Rechnung von der Steuer abgesetzt werden soll

Welche Handwerksrechnungen sind absetzbar?

Generell sind die Lohnkosten des Handwerkers absetzbar, sowie die angefallenen Fahrtkosten, sofern die vom Handwerker erbrachten Leistungen zur Instandhaltung aufgewendet wurden. Zudem muss die Höhe der Handwerksrechnungen unter dem jährlichen Höchstbetrag liegen. Folgende Arbeiten werden zu den Leistungen für Instandhaltung gezählt:

  • Verlegung von Teppichböden
  • Verlegung von Laminatböden
  • Verlegung von Parkettböden
  • Verlegung von Fliesenböden
  • Verlegung von sonstigen Bodenbelägen
  • Malerarbeiten
  • Dacharbeiten
  • Fassadenarbeiten
  • Wartungsarbeiten an Schornsteinen
  • Gartengestaltung und Gartenpflege
  • Reparaturarbeiten von Heizung, Waschmaschine…

Als professioneller Handwerksbetrieb für Parkett und Fussbodentechnik stellen Ihnen Parkett Jaist selbstverständlich Ihre Handwerker Rechnung getrennt nach Material und Lohnleistung aus, so dass Sie diese sehr einfach bei Ihrer Einkommenssteuer Erklärung einreichen können. Haben Sie Fragen zur steuerlichen Erstattung Ihrer Handwerkerrechnung ? Wir stehen Ihnen natürlich gerne zur Seite.